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Da zwischen "Burg
und Schloß" auf Grund der fließenden Übergänge nicht
immer scharf unterschieden werden kann, sei zum leichteren Verständnis
eine der vielen Definitionen zur näheren Begriffsbestimmung gegeben: Unter
einer Burg, die in ihrer Bauform Ausdruck einer bestimmten Zeit ist, versteht
man ein zumeist mit Ringmauer, Bergfried und Palas befestigtes Bauwerk, das
durch drei zweckgebundene Eigenschaften charakterisiert ist: Wehr-, Wohn- und
Wirtschaftszweck. Überwiegt der Wohnzweck, wird die Burg zum Schloß,
überwiegt der Wehrzweck, wird die Burg zur Festung, überwiegt der
Wirtschaftszweck, wird die Burg zum Wehrspeicher.
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